
Britische Aufsichtsbehörde (FCA) stellt E-Money-Lizenz an Coinbase aus
Auswirkungen für englische Bürger, den EU-Markt und deutsche Marktteilnehmer
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Zusammenfassung
Als einer der weltgrößten und bekanntesten Kryptomarktplatz hat Coinbase von der britischen Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) eine E-Money-Lizenz erhalten. Damit wird Coinbase legal auf dem Markt von Finanzprodukten, -Instituten und dazugehörigen Dienstleistungen in England agieren dürfen. Erster Kooperationspartner ist Barclays
Umfang und Nutzungsbereich der Lizenz
Die Lizenz attestiert, dass Coinbase sich ggü. der FCA zur Einhaltung von Geldwäschegesetze und Verarbeitungsstandards bei den Transaktionen verpflichtet. Als Vorteil kann Coinbase daraus die Möglichkeit ziehen, elektronisches Geld (E-Money) zu emittieren und auch Zahlungsdienste in England anzubieten. Die Einzahlungen von Coinbase Kundenkonten mittels konventioneller Fiat-Währungen (derzeit Euro bis zum EU Austritt –> Brexit) können nun auf getrennten Bankkonten und von eigenen Betriebsmitteln sicher aufbewahrt werden. Der Vorteil liegt aus der Hand. Im Falle einer Insolvenz ist das Kundenvermögen hinsichtlich der Fiat-Währungen nicht betroffen.
Techcrunch berichtet, dass die E-Money-Lizenz neben England auf über 23 EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Passrechtes ausgeweitet werden soll, nach dem Brexit wird sich die Lage ändern, da dann kein EU-Passrecht mehr Anwendung finden kann, um die FCA-Lizenz EU-weit nutzen zu dürfen. Hier müsste nach der Financial Times von Coinbase ein neues Büro in der EU eröffnet werden, sofern hierzu beim Brexit mit der EU-Kommunion keine Regelung getroffen wird.
Zum Vergleich: der EU-Finanzmarkt ist 2017 doppelt so schnell wie jeder andere Markt gewachsen, wovon England als größter Finanzmarkt zu bezeichnen ist. Coinbase hat diese Tendenz erkannt und wird das dort ansässige Team um den Faktor 8 aufstocken.
Mit dem Finanzunternehmen Barclays hat Coinbase gestern bereits die erste strategische Partnerschaft bekanntgegeben, damit wird die Coinbase der Zugang zum „Schnellzahlverkehrmarkt“ ermöglicht. Damit können Finanztransaktionen in sekundenschnell ähnlich der Sofortüberweisungen (Expressüberweisungen) vollzogen werden und damit auch das Ein- und Auszahlungsprozedere von Fiat-Währungen bei Coinbase.
Nutzung von Coinbase für deutsche Nutzer
Für den deutschen Markt ergeben sich (vorerst) keinerlei Anpassungen. In den aktualisieren AGB’s von Coinbase ist dazu folgender Hinweis zu finden:
*The websites and the services offered by Coinbase are NOT addressed to persons who have their registered office or place of residence in Germany. For customers outside the EU, provisions related to the E-Money Services provided by CB Payments Ltd. shall not apply to your use of the services.
Nach diesen AGBs ist die Nutzung von Coinbase für deutsche Bürger und Unternehmen offiziell nicht gestattet, wenn gleich keine Erfahrungsberichte über Kontoschließungen vorliegen, die aufzeigen, dass Coinbase von dieser Regelung in der Praxis tatsächlich Gebrauch macht.
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